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Ausgabe 29 - 9/2008
> Investitionen absichern - Due Diligence: ein Instrument gegen Fehlschläge

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Due Diligence

Für die komplexen betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und juristischen Aspekte und Risiken bei einer Due Diligence sind in jedem Fall Fachleute gefragt.

Due Diligence bezeichnet die „gebotene Sorgfalt“, mit der beim Kauf beziehungsweise Verkauf von Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien oder einem Börsengang das Objekt im Vorfeld geprüft wird.


Wir beraten Sie hinsichtlich Technik und Prozesse. Unsere Kompetenz befähigt uns, Produktionen und Wertschöpfungsstrukturen kritisch zu hinterfragen. Für ein abschließendes Urteil beantworten wir Ihnen folgende Fragen: Welche Ertragssteigerungspotenziale haben die vorhandenen Produktionssysteme? Welche Verbesserungsmöglichkeiten stecken im Produktprogramm – insbesondere bezüglich der Deckungsbeiträge und Maschinennutzung? Wie alt ist der Maschinenpark, welche Ersatzinvestitionen sind zu tätigen, welche Maschinen sind grundsätzlich zu erneuern? Wie ist die künftige Ausrichtung des Unternehmens auf der Anlagenseite zu unterstützen, so dass dies mit minimalem Aufwand an Investitionen realisiert werden kann?


Wir ermitteln für Sie die technologischen und organisatorischen Chancen und Risiken solcher Vorhaben, koordinieren und steuern alle notwendigen Arbeitsschritte und greifen bei Bedarf auf weitere Fachleute zurück.